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Wer wir sind

Die säkulare Flüchtlingshilfe setzt sich ein für nicht-religiöse und religiös distanzierte Flüchtlinge in der Schweiz und für Menschen, die wegen ihrer Religionsferne oder ihrer Religionskritik verfolgt werden. Wir orientieren uns am weltlichen Humanismus und setzen uns ein für die Achtung der universellen Menschenrechte. Die säkulare Flüchtlingshilfe ist eine Arbeitsgruppe der Freidenker-Vereinigung der Schweiz und wird von dieser finanziell und logistisch unterstützt.
BEIRATSMITGLIEDER

Ensaf Haidar Saudiarabische Menschenrechtsaktivistin Seit der Verhaftung meines Mannes Raif Badawi und meiner Flucht mit meinen drei Kindern in den Libanon im Jahr 2012 ist Kacem El Ghazzali in ständigem Kontakt mit mir, was den Falles meines Mannes betrifft. TESTIMONIAL LESEN

Unser Angebot


Direkthilfe für Schutzsuchende:

Integrationsarbeit:

Öffentlichkeitsarbeit:

Mohamed Mkhaitir Blogger und politischer Gefangener. Er wurde zum Tode verurteilt, nachdem er einen Artikel geschrieben hatte, der den Islam und das Kastensystem in Mauretanien kritisierte. Kacem El Ghazzali kämpft auf allen Ebenen für meine Freiheit, bis hinauf zu den Vereinten Nationen, wo er als erster meinen Fall dem Menschenrechtsrat und anderen internationalen Akteuren öffentlich mitgeteilt hat. TESTIMONIAL LESEN
Azam Khan Säkularer Blogger, Aktivist und Journalist aus Bangladesch Durch die Kontakte mit den Freidenkern fühlte ich mich nicht mehr so allein und vor allem auch in meiner säkularen Weltsicht verstanden. Das alles sorgte auch dafür, dass ich in einem völlig fremden Land ohne Familie und ohne Freunde nicht in eine depressive Spirale geriet. TESTIMONIAL LESEN

Unsere Positionen

Die Freiheit religiös oder nicht-religiös zu leben, ist eine wichtige Grundlage pluralistischer Gesellschaften. Menschen, die sich auf aufklärerische und humanistische Werte berufen und dafür in ihren Herkunftsländern oder durch religiöse Gruppen bedroht sind, verdienen unseren Respekt und unsere Unterstützung – vor Ort, wie auch, wenn sie sich aufgrund dieser Gefahren eine neue Heimat suchen müssen.

Flüchtlinge, die in der Schweiz um Asyl bitten oder ein Bleiberecht erhalten haben, haben, wie alle anderen Personen auch, ein Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Dieser Schutz muss auch in Flüchtlingsheimen gewährt werden. Die BetreiberInnen von Unterkünften und die zuständigen Behörden müssen Bedrohungen von BewohnerInnen aufgrund derer weltanschaulichen oder sexuellen Ausrichtung rasch erkennen und diesen entschieden entgegenwirken. GefährderInnen sollen separiert werden. Nur in Ausnahmefällen sollen die bedrohten Personen auf andere Unterkünfte verlegt werden. Wo nötig, darf auf eine solche Sicherheitsmassnahme jedoch nicht verzichtet werden.

Apostasie muss als Asylgrund anerkannt werden, sowohl bei Verfolgung durch den Staat oder religiöse Gruppen, wie auch bei Verfolgung durch Familienangehörige oder andere Privatpersonen im Herkunftsland.